Bodenrichtwerte
Hinweis zu der Ermittlung von Bodenrichtwerten:
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ermittelt durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Schenklengsfeld.
Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01. und wird im zweijährigen Turnus erneuert.
Gemäß § 14(6) der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 i. d. derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Der Bodenrichtwert kann auch im Internet unter
eingesehen werden.
Tel. 06 11 /5 35 -25 50