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Steuerfälligkeit 4. Quartal 2024

Die Gemeindekasse Schenklengsfeld weist darauf hin, dass die Steuern und Gebühren für das 4. Quartal am 15.11.2024 fällig sind.

 

Wenn Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie auf der Überweisung bitte das vollständige Kassenzeichen mit der entsprechenden Objektnummer an.