Befahren der gemeindlichen Feld- und Waldwege
In dem Zeitraum bis zum 30. November 2024 finden avifaunistische Untersuchungen durch ein Fachbüro statt. Dem Fachbüro wurde für das Befahren der gemeindlichen Feld- und Waldwege eine befriste Erlaubnis erteilt.
Die Ordnungsbehörde bitte um Kenntnisnahme.