Standesamt Schenklengsfeld

Worüber möchten Sie sich informieren?

 

Heiraten in Schenklengsfeld

Heiraten in Schenklengsfeld

 

Heiraten in Schenklengsfeld

 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben und beim Standesamt in Schenklengsfeld „den Bund fürs Leben" schließen wollen.

 

Brautpaare können ihre Traumhochzeit individuell gestalten. Sie können den Ort für ihre Trauung frei wählen – wenn dieser den Anforderungen des Standesamtes entspricht.

In Schenklengsfeld finden die sogenannten Außerhaus-Trauungen, also außerhalb des Standesamtes im Rathaus, bei den bereits bewährten „Außenstellen“ in unserer Gemeinde statt:

 

Schenklengsfelder Linde (c) Monika Greb Wasserturm Wüstfeld
Schenklengsfelder Linde Wasserturm in Wüstfeld
Mauritiuskirche Schenklengsfeld (Foto: Monika Greb) Kapelle Malkomes freigelegte Malereien (c) Monika Greb
Chorraum der Mauritiuskirche Kapelle in Malkomes

 

Natürlich ist auch die "klassische" Trauung im Trauzimmer des Rathauses möglich.

Trauzimmer im Rathaus
Trauzimmer im Rathaus

 

Weitere Bilder finden Sie hier: Bildergalerie

 

Unter freiem Himmel oder in einem besonderen Ambiente „Ja“ zu sagen – das wünschen sich viele angehende Ehepaare und Lebenspartner/innen. Das Schenklengsfelder Standesamt hat diesen Wunsch erfüllt: Seit kurzem können Ehen und Lebenspartnerschaften auch unter dem Blätterdach des ältesten Baum Deutschlands geschlossen werden – unserer Linde in Schenklengsfeld. In einem würdevollen, der Bedeutung der Ehe entsprechenden Rahmen können nun hier Ehen geschlossen werden.

 

Früher war die standesamtliche Trauung ein reiner Verwaltungsakt, unpersönlich und ausschließlich auf die rechtliche Wirkung ausgelegt. Heute dagegen bietet das Standesamt den Brautpaaren eine ganz individuelle Trauungen, mit persönlicher Rede und musikalischer Umrahmung.

 

Und natürlich stellen wir – die Standesbeamtinnen – uns gerne auf Ihre Wünsche ein, damit Sie beide einen guten Start ins Ihr gemeinsames Leben haben.

 

Jedoch, wie für so vieles im Leben, sind auch vor dem Start ins Eheglück einige Formalitäten zu erledigen.

 

Anmeldung Eheschließung und Eheschließung

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich beim Standesamt anmelden.

Heiraten können Sie zwar vor jedem Standesbeamten in Deutschland, die Anmeldung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Wenn Sie beide nicht in Schenklengsfeld wohnen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie gerne in Schenklengsfeld heiraten möchten.

 

Bei der Anmeldung der Eheschließung findet auch eine Prüfung über Ihren Personenstand statt.

Seitens des Standesamtes ist festzustellen, ob Ehehindernisse vorliegen und eine Eheschließung vorgenommen werden darf.
Wurden keine Ehehindernisse festgestellt, haben Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit Ihre Eheschließung vornehmen zu lassen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

  • Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland)

  •  Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes


ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich:

  • ein Ehefähigkeitszeugnis

  • einen aktuellen heimatstaatlichen/konsularischen Familienstandsnachweis

  • aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern


 

Ausländische Urkunden bitten wir im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen; Übersetzungen sind in Deutschland anfertigen zu lassen. Gerne geben wir Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten.

Ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation. 

Verlobte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.

Zusätzlich von Verlobten, die bereits verheiratet waren benötigen wir:

  • aktuelle Eheurkunde der Vorehe mit Vermerk über die Auflösung

  • internationale Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland

  • das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ausländische Entscheidungen in Ehesachen bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich)

  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn die Vorehe durch Tod aufgelöst ist)

 

Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich. 

 

Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche erforderlich.

 

Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente haben, können Sie sich persönlich zu Ihrer Eheschließung bei uns anmelden. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es zweckmäßig, vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.

 

Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes

  • Personenstandsgesetz (PStG),
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
  • Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008)

 

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen können Sie uns gerne kontaktieren:

 

Standesamt Schenklengsfeld

Edith Vollmer

Rathausstraße 2

36277 Schenklengsfeld

Tel.: 06629/920222

 

Wir wünschen Ihnen schon jetzt Freude bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen und freuen uns Sie als Brautpaar kennen zu lernen.

Urkundenbestellung

Urkundenbestellung

 

In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird. 

Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Gemeinde Schenklengsfeld unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.

Schnell und unproblematisch bekommen Sie Ihre Urkunden nur direkt auf www.schenklengsfeld.de > Bürgerinfo > Formulare > Personenstandswesen oder unter unter den folgenden Links:

 

Das Standesamt Schenklengsfeld stellt 

nur aus, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod) unserem Standesamtsbezirk beurkundet wurde.

 

 

Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:

  • mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, als Nachweis der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes, sofern es keinen inländische Geburtseintrag gibt.

  • Bescheinigung über Namensänderung

  • Auskunft über die Geburtszeit

  • Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern

 

Die Geburtsurkunde enthält Angaben über 

  • Vor- und Familiennamen

  • Geburtsort und –datum

  • Geschlechtsangabe

  • Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit des Kindes 

  • Gegebenenfalls Vor- und Familiennamen der Eltern

  • Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit der Eltern

 

Die Ehe-/Lebenpartnerschaftsurkunde enthält Angaben über

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten/Lebenspartner

  • Ort und Tag ihrer Geburt

  • ggf. Religionszugehörigkeit 

  • Ort und Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft

  • Aktuelle Namensführung nach Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft 

  • Ggf. Anlass und Zeitpunkt der Auflösung

 

Die Sterbeurkunde enthält Angaben über

  • Vor- und Familienname des Verstorbenen

  • Geburtsort und -datum 

  • Sterbeort und -datum

  • Ggf. Religionszugehörigkeit 

  • Letzter Wohnsitz

  • Familienstand

  • Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten

 

Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch) enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen. 
Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
Der Registerausdruck aus den bisherigen Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.

Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch gilt als Registerausdruck über die Eheschließung in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008.
Sie hat keine Beweiskraft mehr für die eingetragenen Kinder, die im Inland geboren sind.

 

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?

1. der Betroffene selbst
2. sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe 
    oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7)
6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde 
    belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen 
    unter 1.-6. vorlegt.

 

Wie kann man Urkunden bestellen?

  1. Persönlich 
    beim Standesamt Schenklengsfeld, Bürgerbüro, Zimmer 2, Frau Vollmer, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. 
    In aller Regel werden die Urkunden sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, übersenden wir die Urkunden per Post oder Sie holen sie nach Vereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten ab.

  2. Telefonisch beim Standesamt Schenklengsfeld, Frau Vollmer, Tel. 06629/92020 oder 06629/9202-22

  3. Per Mail unter                                                                                                     oder                                 

  4. Per Fax unter 06629/920217

 

Gewünschten Urkunden werden zusammen mit einer Rechnung übersandt. Sie können auch bereits bei Bestellung die Gebühr in Form eines Verrechnungsschecks beifügen.

 

 

Kosten der Urkunden:

 

11,00 €
           

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde (auch mehrsprachige Urkunde, Registerausdruck oder im Stammbuchformat)

11,00 €

beglaubigter Registerausdruck (beglaubigte Abschriften)

11,00 €

beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch

  5,50 €

jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde

11,00 €

Bescheinigung über Namensänderung

 

Für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünfte aus den Registern und Sammelakten wird eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Zeitaufwands berechnet.

gebührenfrei

Eine Urkunde, die zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung  benötigt wird, ist gebührenfrei. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

 

 

 

Bitte suchen Sie sich den benötigten Urkundentyp aus.

Beachten Sie dabei bitte die anfallenden Gebühren.

Die Urkunde wird Ihnen per Post mit Gebührenbescheid zugestellt. Gerne können Sie die Urkunde auch persönlich abholen und bar bezahlen.

 

Datenschutz

Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kindern, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

 

Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung:

 

Standesamt Schenklengsfeld

Edith Vollmer

Rathausstr. 2

36277 Schenklengsfeld

Tel. 06629/92020 oder 06629/920222

Fax: 06629/920217