Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Baugrunduntersuchungen vom 02.12.2024 bis 30.05.2025
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Baugrunduntersuchungen der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt A
in der Gemeinde Schenklengsfeld.
2. Dezember 2024 bis 30. Mai 2025
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind in der
gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung.
Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen dem 2. Dezember 2024 und dem 30. Mai 2025 im Abschnitt A, Baugrunduntersuchungen vorgenommen.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Bohrgesellschaft Roßla und EQOS Energie. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Art und Umfang der Maßnahmen
Ziel der Baugrunderkundungen ist es, Aussagen zum Baugrund (u.a. Aufbau des Untergrunds, Angaben zu Bodenkennwerten, Tragfähigkeit des Bodens) zu treffen und auf dieser Grundlage Gründungs- und Handlungsempfehlungen für die weitere Planung zu liefern. Bei diesen Untersuchungen werden Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen, Rammsondierungen und ggf. Geophysikalische Messungen durchgeführt. Aus den Bohrungen werden Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenmechanischen Eigenschaften untersucht.
Nutzung von Grundstücken
Für die Baugrunduntersuchungen kann es notwendig sein, nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Betroffene Flustücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitungflurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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